Nachdem die Reparaturarbeiten am steuerbordseitigen Propeller der Vasco da Gama abgeschlossen waren, trat während der Überfahrt von Brest nach Hamburg ein neuer technischer Defekt auf. Die „alte Dame“ musste in die Werft nach Brest zurückkehren. In der Folge wurden weitere drei Kreuzfahrten abgesagt. Für die Reisegäste sind die sehr kurzfristigen Absagen eine große Enttäuschung. Betroffene müssen die Stornierungen nicht einfach entschädigungslos hinnehmen. Denn über die Erstattung des Reisepreises hinaus bestehen in allen Fällen erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude.
Bei der Vasco da Gama kam es bereits während des vorletzten Teilabschnitts der sodann am 25.04.2026 abgebrochenen Weltreise 2025/2026 zunächst zu Problemen mit dem CPP-System, dem steuerbordseitigen verstellbaren Propeller. Nach einem Werftaufenthalt in Brest, welcher länger dauerte als ursprünglich angenommen und daher bereits zu einigen Kreuzfahrtabsagen führte, startete das Schiff am 23.05.2026 seine Überfahrt Richtung Hamburg, um die Kreuzfahrt „Bis zum nördlichen Ende Europas“ am 26.05.2026 zu beginnen. Doch der geplante Neustart schlug fehl. Während der Überfahrt trat unerwartet ein neuer technischer Defekt auf. Dieses Mal war eine der Hauptmaschinen betroffen.
Vasco da Gama muss in die Werft zurück
Nicko cruises traf daher am 24.05.2026 die Entscheidung, die Vasco da Gama zurück nach Brest fahren zu lassen, um die Ursachen für den neuerlichen Defekt zu prüfen. Daher konnte die Vasco da Gama ihre Reise „Bis zum nördlichen Ende Europas“ ab Hamburg mit planmäßigem Beginn am 26.05.2026 nicht antreten.
Nachdem sich während des erneuten Werftaufenthalts herausstellte, dass die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen mehr Zeit in Anspruch nehmen, teilte nicko cruises den Reisegästen mit Schreiben vom 03.06.2026 mit, dass auch die für den 09.06.2026 bis zum 14.06.2026 geplante Kreuzfahrt „Abwechslung pur im Baltischen Meer“ nicht stattfinden wird. Offenbar ist nicht damit zu rechnen, dass die Hauptmaschine zeitnah repariert werden kann. Denn auch die Folgereise „Höhepunkte Islands und Norwegens“ mit geplantem Startdatum 14.06.2026 wurde zeitgleich am 03.06.2026 durch nicko cruises abgesagt.
Kreuzfahrtabsagen wegen technischen Defekts an der Vasco da Gama- Anspruch auf Schadensersatz
In all diesen Fällen bestehen hohe Entschädigungsansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude. Es liegt allein im Verantwortungsbereich des Veranstalters, für ein einsatzfähiges Schiff zu sorgen. Wird eine Kreuzfahrt wegen eines technischen Defekts bzw. eines Werftaufenthalts abgesagt, muss er also grundsätzlich auch dafür einstehen. Die Rechtsprechung hierzu ist verbraucherfreundlich. Gerichte sprachen Reisenden, je nach Zeitpunkt der Absage, 50 bis zu 70 Prozent des Reisepreises als Schadensersatz zu. Als Faustregel gilt: Je kürzer der Zeitraum zwischen der Absage und dem planmäßigen Start der Kreuzfahrt ist, desto höher fallen die Ansprüche aus.
Das Besondere und vielen Kreuzfahrern nicht Bewusste ist, dass diese Ansprüche zusätzlich zur Rückzahlung des Reisepreises geltend gemacht werden können. Wird also eine Kreuzfahrt mit einem Reisepreis von 7.000 € abgesagt, bewegen sich die Schadensersatzsummen im Bereich zwischen 3.500 € und 4.900 €. Die Entschädigung ist in bar und nicht etwa in Form eines seitens nicko cruises angebotenen „Kulanzrabatts“ für etwaige künftige Reisen mit der Vasco da Gama zu erfüllen.
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