FAQ

Häufige Fragen

NEIN. Ihr Auftrag erstreckt sich zunächst ausschließlich auf die außergerichtliche Vertretung. Diese ist mit der im Einzelfall nach der Gebührenstaffel anfallenden Gebühr bezahlt. Alle weiteren Schritte (egal ob Vergleichsabschluss oder Verfahrensfortsetzung im Klageverfahren) stimmen wir mit Ihnen im Vorfeld ab. 

Nicht immer zeigt sich ein Anspruchsgegner einsichtig. In einem solchen Fall entscheiden Sie, wie es weitergehen soll. Sofern der Anspruchsgegner nicht einlenkt und keine Bereitschaft zeigt, sich mit Ihnen zu einigen, besteht natürlich die Möglichkeit, ein Klageverfahren anzustrengen. Wir werden Sie in einem solchen Fall umfassend im Vorfeld informieren. Wir werden Ihnen die anfallenden Kosten konkret darlegen und ein Klageverfahren auch erst und nur mit Ihrer nochmals gesonderten Beauftragung einleiten. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, verstehen wir es als Serviceleistung, dass wir in diesem Fall für Sie kostenfrei die Deckung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für das Klageverfahren anfragen. Bei der Abrechnung im Klageverfahren beschränken wir uns auf die gesetzlich anfallenden Gebühren, die uns das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) vorgibt. 

Auch Kreuzfahrtveranstalter sind in Problemfällen daran interessiert, schnelle und unkomplizierte Lösungen zu finden. Niemand streitet gern mit seinen Kunden. Aus diesem Grund können in verbraucherschutzrechtlichen Angelegenheiten häufig auch vernünftige außergerichtliche Vergleiche erarbeitet werden. Liegt ein solcher Vorschlag vor, entscheiden ausschließlich Sie über dessen Annahme oder Ablehnung. Im Fall der Annahme verbleibt das Ergebnis auch zu 100 % bei Ihnen, denn wir stehen zu unserem Wort. Es fällt nur die auf der Grundlage der Gebührenstaffel vereinbarte Vergütung von Kreuzfahrtanwalt.de an. 

Unsere Pauschalgebühr für die Bearbeitung der außergerichtlichen Interessenvertretung in Ihrem Fall liegt häufig unter der mit einer Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung, so dass deren Inanspruchnahme wirtschaftlich zunächst keinen echten Vorteil bringt. Natürlich muss man den Einzelfall im Blick haben und die im Einzelfall geltenden Umstände. Rechtsschutzversicherungsverträge enthalten meist Selbstbeteiligungen in Höhe von 150 – 300 € je Schadensfall. Sie können anhand unserer Gebührenstaffel sehen, dass dieser Betrag in den hier fraglichen Angelegenheiten des Kreuzfahrtrechts nicht sehr oft überschritten wird. 

Sollte dies einmal der Fall oder aber mit der Rechtsschutzversicherung keine oder eine nur sehr geringe Selbstbeteiligung vereinbart sein, teilen Sie uns dies gerne mit. 

Natürlich können wir Ihnen auch ein individuelles Angebot für Ihren Fall und unter Einbeziehung Ihrer Rechtsschutzversicherung unterbreiten.

Bei Kreuzfahrtanwalt.de beauftragen Sie erfahrene Rechtsanwälte mit Ihrer Vertretung gegenüber dem Veranstalter. Für Rechtsanwälte regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die gesetzliche Vergütung auf der Basis von Streitwerten. Diese orientieren sich in aller Regel an der geltend zu machenden Forderung. Unsere Gebührenstaffel ist ähnlich konzipiert. Allerdings bietet diese für Sie den Vorteil der sofortigen und umfassenden Kostentransparenz. Denn Sie wissen bei Beauftragung, welche Kosten insgesamt für die außergerichtliche Vertretung anfallen – ohne wenn und aber. Sie müssen sich daher auch nicht damit beschäftigen, was noch alles an Kosten auf Sie zukommen könnte. Denn diese Frage existiert bei Kreuzfahrtanwalt.de in der außergerichtlichen Vertretung einfach nicht. 

§ 4a RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) regelt Erfolgshonorare sehr kompliziert und mit vielen Vorgaben. Aus diesem Grund entsteht unserer Meinung nach, wenn man diese Vorgaben umfassend beachten will, eine für den Mandanten eher undurchsichtige und intransparente Vergütungsstruktur. Kreuzfahrt-Anwalt.de hat sich daher ganz bewusst für den Weg absoluter Kostentransparenz entschieden. Sie wissen von Anfang an, welche Kosten für die außergerichtliche Vertretung anfallen und können daher Ihren persönlichen Aufwand jederzeit genau bestimmen.

Außerdem sehen wir einen Vorteil für den Mandanten in dem Umstand, dass er flexibel auf alle Regulierungsangebote des Veranstalters reagieren kann, ohne sich von der im Einigungsfall hiernach anfallenden Provision leiten oder beeinflussen zu lassen.

NEIN. Wenn Sie uns beauftragen (und eben auch erst dann), fällt lediglich die Ihnen im Voraus mitgeteilte und bekannte Fixgebühr für die außergerichtliche Vertretung an. Ohne wenn und aber. 

Kreuzfahrtanwalt.de versteht sich als moderne und hoch spezialisierte Anwaltskanzlei mit schlanken Strukturen und Arbeitsabläufen. Aus diesem Grund sollen für den Mandanten auch die Arbeitsabläufe transparent, einfach und kostenschonend gestaltet werden. Wir bieten Ihnen daher qualifizierte, juristische Einzelfallbearbeitung zum Festpreis an. Mittels unserer Gebührenstaffel lässt sich anhand des im Raum stehenden Anspruchs ablesen, welche Fixgebühr für die außergerichtliche Vertretung in Ihrem Fall anfällt. Die Höhe des im Raum stehenden Anspruchs erfahren Sie vor Auftragserteilung durch unsere kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung.

Der Erteilung eines außergerichtlichen Vertretungsauftrages geht immer eine für Sie kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung voraus, die Sie über unser Kontaktformular einleiten können. Nach Rückantwort wissen Sie zunächst, welche Ansprüche im Raum stehen und damit anhand unserer Gebührenstaffel auch, welche Kosten anfallen werden, wenn Sie uns mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragen. Zur Beauftragung selbst erhalten Sie von uns mit unserer Erstprüfungsantwort die erforderlichen Dokumente zugesandt. Diese müssen Sie nur unterzeichnen und per E-Mail wieder an uns zurückleiten.

Um für Sie die Kosten absolut transparent zu gestalten, berechnen wir in Abhängigkeit („gestaffelt nach“) von der Höhe der im Raum stehenden Forderung Fixgebühren für die außergerichtliche Interessenvertretung. Unsere Gebührenstaffel finden Sie hier.

NEIN. Ihre erste Anfrage und unserer Erstprüfung sind für Sie völlig kostenfrei und unverbindlich. Sie zahlen erst und nur dann, wenn Sie uns hiernach anhand unserer Gebührenstaffel einen Auftrag erteilen.

Sobald Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular übermittelt haben, werden wir mit der Auswertung Ihres Einzelfalles beginnen. Nach Sichtung der Unterlagen und Prüfung etwaiger Ansprüche teilen wir Ihnen das Ergebnis mit. Sie erfahren also, in welcher Höhe in Ihrem konkreten Fall Ansprüche im Raum stehen. Anhand der Anspruchshöhe und unserer Gebührenstaffel können Sie sodann sofort sehen, welche Fixkosten im außergerichtlichen Bereich entstehen, wenn Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen. Sie können dann über eine Auftragserteilung entscheiden, wobei wir Ihnen bereits mit unserer Antwort zu Ihrer Anfrage die hierfür nötigen Unterlagen übersenden werden.

Sie erreichen Kreuzfahrt-Anwalt.de über unser Kontaktformular auf der Website. Ganz bewusst nutzen wir zur Beschleunigung und Verschlankung der Arbeitsabläufe und damit zur Erhöhung der Servicequalität ausschließlich digitale Medien. Natürlich nehmen wir zu Ihnen auch telefonisch Kontakt auf, wenn dies im Einzelfall erforderlich sein sollte. 

Hinter Kreuzfahrtanwalt.de steht die seit vielen Jahren auf Verbraucherrechte spezialisierte Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Ihre Anwälte von Kreuzfahrtanwalt.de  kämpfen seit nahezu 20 Jahren für die Rechte von Verbrauchern gegen Großkonzerne – sprichwörtlich „David gegen Goliath“.

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