Ob bei der An- und Abreise, dem Routenverlauf, Stornierungen oder Mängel an Board – In allen Bereichen einer Kreuzfahrt kann es zu Problemen kommen. Häufig haben Sie dabei Anspruch auf Entschädigung.
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Hafenausfälle und Routenänderungen vor oder aber auch während der Reise, schlechte oder abgesagte Ausflüge. In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn die Kreuzfahrt anders verläuft als geplant.
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Ansprüche und Rechte unterliegen auch bei Kreuzfahrten keiner grenzenlosen Durchsetzbarkeit. Vielmehr regelt das Pauschalreiserecht sehr genau wer wann und unter welchen Voraussetzungen haftet.
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Sagen Kreuzfahrtgesellschaften Reisen ab, ist dies nicht nur ärgerlich. Der Urlaub ist weg. Eines ist klar: Ihre Urlaubszeit ist kostbar. Dies sieht auch der Gesetzgeber so und gewährt Betroffenen einer Reiseabsage neben der Rückzahlung des Reisepreises auch Schadensersatz.
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Mängel an Bord der Schiffe von Reedereien, wie AIDA Cruises, TUI Cruises oder MSC Cruises etc., kommen vor. Denn kein Schiff und keine Reise sind ohne jeden Fehler. Als Reisegast müssen Sie dies nicht einfach hinnehmen. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte.
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Häufiger kommt es bei Kreuzfahrten vor, dass diese entweder vom Reisegast oder durch den Veranstalter abgesagt werden. Wir erläutern Ihre Rechte dazu.
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Gelegentlich kommt es bei der Anreise zum oder der Abreise vom Kreuzfahrtschiff zu Problemen. Verspätung oder Ausfall des Fluges, verlorenes Gepäck, etc.
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