Der Nahostkonflikt führt zu erheblichen Planänderungen bei zahlreichen Kreuzfahrten. So heißt es aktuell auch für die Mein Schiff Flow in der Wintersaison 2026/2027: Europa statt Orient. Das ist vor dem Hintergrund der nicht einschätzbaren Sicherheitslage nachvollziehbar. Von der Absagewelle der Orient-Kreuzfahrten betroffen sind jedoch auch die sogenannten Transreisen der Mein Schiff Flow von Palma über Kapstadt mit Endziel Doha oder Dubai, die am 05.10.2026 in Palma starten sollten. In diesen Fällen bestehen über die Erstattung des Reisepreises hinaus oft Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude.
„Aus Schaden wird man klug“. Nachdem infolge der Eskalation des Konflikts zwischen Israel und dem Iran Ende Februar 2026 zahlreiche Passagiere der Mein Schiff 4 und der Mein Schiff 5 in der Krisenregion ausharren mussten, traf TUI nunmehr rechtzeitig die richtige Entscheidung. Alle geplanten Orientrouten mit der Mein Schiff Flow zwischen Oktober 2026 und Mai 2027 wurden abgesagt. Statt in den Persischen Golf wird sich das Schiff auf Reisen nach Nord- und Südeuropa begeben. Die allermeisten Kreuzfahrer haben hierfür ebenso wie die Anwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de auch volles Verständnis.
Absage der Kreuzfahrt mit Mein Schiff Flow von Palma über Kapstadt in den Orient
Anders sieht dies jedoch bei der sogenannten Transreise der Mein Schiff Flow aus, mit welcher das Schiff von Palma über Südafrika in den Orient überführt werden sollte. Diese war in verschiedenen Zuschnitten beginnend ab Palma am 05.10.2026 unter den Bezeichnungen „Namibia und Südafrika intensiv – ab Palma bis Kapstadt“ bzw. „Rund um Afrika in den Orient – ab Palma bis Doha/Dubai“ buchbar.
Auch diese Kreuzfahrten wurden durch TUI allesamt abgesagt. In den Absagenachrichten wird angegeben, dass die Mein Schiff Flow in der kommenden Wintersaison infolge der anhaltenden Situation im Nahen Osten nicht wie geplant im Orient bzw. vom Mittelmeer rund um Afrika unterwegs sei, sondern stattdessen faszinierende Routen in Nord- und Südeuropa fahren werde. Vor diesem Hintergrund müssten die Kreuzfahrten der Mein Schiff Flow ab den Abreisen 04.10.2026 bis einschließlich 01.05.2027 leider abgesagt werden.
Die Routen der Transreisen weisen jedoch entweder gar keinen oder kaum einen Bezug zu den Geschehnissen im Nahen Osten auf. Primärer Grund für die Absagen dürfte damit nicht die „anhaltende Situation im Nahen Osten“, sondern das unternehmerische Interesse von TUI gewesen sein, die Mein Schiff Flow in Europa einzusetzen.
Schadensersatzansprüche prüfen lassen
Damit stehen nach unserer Auffassung nicht unerhebliche Schadensersatzansprüche im Raum. In vergleichbaren Konstellationen, namentlich bei Reiseabsagen von Aida wegen der Sicherheitslage im Roten Meer oder im Suezkanal, konnte bereits Aida sich nicht auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände im Sinne der reiserechtlichen Schadensersatzvorschriften berufen. Das OLG Rostock bestätigte 2025 diese Rechtsmeinung und sprach dem durch uns vertretenen Kläger mehrere tausend Euro Schadensersatz zu. Die Entscheidung hatte für AIDA besondere Brisanz, weil es sich um eine letztinstanzliche Entscheidung handelte. Die dort festgestellten Grundsätze lassen sich nach unserer Ansicht auf einige der aktuellen Fälle übertragen.
Betroffene der Reiseabsagen sollten daher prüfen lassen, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen. Keinesfalls sollten sie „attraktive Ermäßigungen“ für künftige Reisen unbesehen akzeptieren. Die Erfahrung zeigt, dass Angebote von Veranstaltern oft deutlich zu gering sind. Die Ansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Reisepreis oder auch Tagesreisepreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich gerade bei hochpreisigen Kreuzfahrten schnell auf mehrere Tausend Euro summieren.
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Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.
Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.
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