Letztes Wochenende war Nordeuropa von einem ersten starken Herbststurm geprägt. Nun traf es leider auch Gäste der AIDAbella, die sich aktuell auf einer zweiwöchigen Kreuzfahrt mit der Bezeichnung „Herbstliche Nordlichter ab Kiel“ befinden. Wetterbedingt kam es zu erheblichen Routenänderungen, denn die Lofoten wurden nicht angefahren und der Anlauf in Bodo entfiel. Kreuzfahrer sollten gegenüber Aida Ansprüche auf Reisepreisminderung anmelden. Auch im Fall höherer Gewalt führen solche Leistungsänderungen zu Minderungsansprüchen.
Die Änderung von Kreuzfahrtrouten ist stets ein Ärgernis. Denn der Kreuzfahrer entscheidet sich meist sehr bewusst für eine bestimmte Buchung und den anzufahrenden Destinationen. Das Sturm-Chaos über Nordeuropa machte nun leider auch zahlreichen Kreuzfahrtpassagieren bei AIDAbella die Pläne zunichte. Die vorgesehenen Anläufe auf den Lofoten und in Bodo fanden nicht statt, so dass zwei wesentliche Highlights der Reise entfielen.
Auch wetterbedingte Routenänderungen rechtfertigen Minderung
Die vorgenommene Routenänderung ist auch unter Berücksichtigung der AGB des Veranstalters sowie der Ursache (Wetter) nicht entschädigungslos hinzunehmen. Höhere Gewalt und das Wettergeschehen sind keine Gründe, Reisegästen eine Minderung zu verwehren. Denn das Gesetz ist bewusst verschuldensunabhängig formuliert und bringt zum Ausdruck, dass dieses Risiko vom Veranstalter zu tragen ist.
Gesamtabwägung führt zu einer Minderung des Reisepreises – der Einzelfall ist entscheidend
Betroffene sollten aufgrund der aktuellen Routenänderungen bei der AIDAbella daher unbedingt prüfen lassen, in welcher Höhe Ansprüche im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Reisepreis oder auch Tagesreisepreis der Kreuzfahrt berechnet und können so schnell mehrere Hundert bzw. sogar Tausend Euro erreichen.
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