Sturm führt zu Routenänderungen bei AIDAmar, AIDAluna und AIDAperla: Ansprüche bestehen auch dann, wenn das „Wetter schuld“ ist

Inhaltsverzeichnis

Letztes Wochenende tobte ein erster starker Herbststurm in Nordeuropa. Insbesondere Gäste der AIDAmar, der AIDAluna und der AIDAperla konnten ihre Kreuzfahrten daher nicht wie geplant genießen, nachdem es wetterbedingt zu erheblichen Routenänderungen und Verzögerungen kam. Betroffene sollten gegenüber Aida Ansprüche auf Reisepreisminderung geltend machen. Denn auch bei höherer Gewalt führen diese Umroutungen zu nicht unerheblichen Rückzahlungsansprüchen.

Es ist immer ärgerlich, wenn Kreuzfahrtrouten geändert werden. Denn die gebuchten Häfen suchen sich Kreuzfahrer ja bewusst heraus und freuen sich auf die Erkundung der Städte und der Umgebung. Das Sturm-Chaos über Nordeuropa machte vergangenes Wochenende leider auch zahlreichen Kreuzfahrtpassagieren bei AIDA einen Strich durch die Rechnung.

Änderungen der Kurzreisen nach Århus & Kopenhagen mit AIDAmar und AIDAluna

Bei den beiden Kurzreisen vom 02.10.2025 bis zum 05.10.2025 mit der AIDAmar und der AIDAluna nach Århus & Kopenhagen mussten die Gäste während der Reise und damit ohne jede Handlungsoption erfahren, dass jeweils ein Ziel gestrichen wird. Die AIDAmar konnte nur Århus planmäßig anlaufen, wohingegen sie sich am Folgetag auf See befand. Ähnlich bzw. „umgekehrt“ traf es die Reisenden auf der AIDAluna. Dort wurde Århus ausgelassen und das Schiff lag für ein Overnight in Kopenhagen. Bei kurzen Kreuzfahrten mit lediglich zwei Destinationen ist dies jeweils ein erheblicher Einschnitt.

Verspäteter Start und Umroutungen bei der Norwegenreise mit AIDAperla

Bereits der Start der Norwegen-Kreuzfahrt mit AIDAperla stand unter keinem guten Stern. Das Kreuzfahrtschiff konnte wegen der wetterbedingten Elbsperrung nicht wie geplant am Abend des 04.10.2025, sondern erst mit großer Verspätung am 06.10.2025 seine Reise nach Bergen beginnen. In der Folge wurde die Route erheblich geändert. Von vier geplanten Stationen werden nur noch zwei angefahren. Neben Haugesund entfällt auch die durch viele Passgiere als Highlight ersehnte Fjordfahrt nach Olden.

Auch wetterbedingte Routenänderungen rechtfertigen Minderung

Die einseitig vorgenommenen Routenänderungen sind auch auf der Basis der Allgemeinen Reisebedingungen nicht zulässig, sondern stellen einen Minderungsgrund dar. Aida kann sich in diesem Zusammenhang also nicht auf höhere Gewalt berufen. Denn das Gesetz setzt gerade kein Verschulden des Veranstalters voraus. In allen Fällen liegt nach unserer Auffassung zudem eine erhebliche Leistungsänderung vor.

Vor dem Hintergrund des kurzen zeitlichen Abstands zwischen Beginn der Kreuzfahrt und Bekanntgabe der Routenänderung muss sich Aida bei den Kurzreisen vom 02.10.2025 bis zum 05.10.2025 nach Århus & Kopenhagen zudem fragen lassen, weshalb den Gästen die Umroutung nicht schon vor dem Start mitgeteilt worden ist. Unserer Einschätzung nach dürften die wenige Tage später zu erwartenden Wetterbedingungen ja wohl bekannt gewesen sein. Deshalb stehen auch Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum.  

Berechnung nach Tagen – der Einzelfall ist entscheidend

Betroffene sollten aufgrund der aktuellen Routenänderungen bei der AIDAmar, der AIDAluna und der AIDAperla prüfen lassen, in welcher Höhe Ansprüche im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert bzw. sogar Tausend Euro summieren.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte. Wir bieten Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

Kreuzfahrt-Anwalt.de – Ihr Lotse im Kreuzfahrtrecht

Hatten Sie Probleme mit Ihrer Kreuzfahrt?

Kein Problem! Die Erstprüfung ist bei uns immer kostenfrei.

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Das hat geklappt. Wir melden uns bei Ihnen, sobald wir mit unserer Erstprüfung fertig sind.