Routenänderung auf der Kreuzfahrt Norwegen ab Hamburg mit AIDAperla: Betroffene sollten Ansprüche geltend machen

Die Passagiere auf der AIDAperla können ihre siebentägige Kreuzfahrt mit dem Titel „Norwegen ab Hamburg“ vom 18.10.2025 bis zum 25.10.2025 aktuell leider nicht unbeschwert genießen. Denn es kam nicht nur zu einem Ausfall der Anlandungen in Ålesund und Haugesund. Die AIDAperla wird zudem auch einen Tag früher als geplant wieder in Hamburg einlaufen. Wetterbedingte Routenänderungen werden von den Veranstaltern meist als entschädigungslos hinzunehmende höhere Gewalt eingeordnet. Es bestehen jedoch klare Ansprüche. Betroffene sollten sich daher nicht mit kleineren Entschädigungen oder gar mit einem bloßen Verweis auf unbeeinflussbare äußere Umstände abspeisen lassen.

Voller Vorfreude gingen die Kreuzfahrer am 18.10.2025 in Hamburg an Bord der AIDAperla. Mit Stavanger, Olden, Ålesund und Haugesund standen interessante, sehenswerte Ziele auf dem Programm. Doch die Vorfreude währte nicht lange. Nachdem zunächst Ålesund gestrichen wurde, erhielten die Passagiere der Reise „Norwegen ab Hamburg“ zudem die Information, dass auch Haugesund nicht angefahren werden wird. Stattdessen soll die AIDAperla bereits am 24.10.2025 nach Hamburg zurückkehren, um einem möglichen Einfahrverbot in die Elbe aufgrund der vorhergesagten Wetterbedingungen zu entgehen.

Routenänderung auf AIDAperla führt zu Ansprüchen

In einem solchen Fall liegt eine klare Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigt. Denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist auch auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen generell nur bis zum Beginn der Kreuzfahrt möglich. Auch der Grund für die Routenänderung spielt grundsätzlich keine Rolle. Minderungsansprüche setzen gerade kein Verschulden des Veranstalters voraus. Auch eine wetterbedingte Routenänderung führt damit immer dazu, dass die Passgiere einen Teil ihres Reisepreises zurückbekommen.

Zudem muss sich Aida nach unserer Auffassung auch den Vorwurf gefallen lassen, dass die oftmals vorherrschende Wetterlage zu der fraglichen Reisezeit und damit die Gefahr, dass AIDAperla nicht „pünktlich“ – d.h. um die nachfolgende Kreuzfahrt durchführen zu können – den Hafen von Hamburg anlaufen kann, bekannt ist. Dieses wirtschaftliche Interesse seitens Aida mit Blick auf die spätere Reise der AIDAperla kann nicht zu Lasten der Gäste auf der aktuellen Kreuzfahrt gehen, was das OLG Rostock in anderen Konstellationen – Reiseabsagen aufgrund des „Israel-Konflikts“ – in zahlreichen durch uns geführten Verfahren bereits bestätigt hat.

Ansprüche in erheblicher Höhe

Betroffene sollten aufgrund der aktuellen Routenänderungen auf der Reise Norwegen ab Hamburg mit AIDAperla daher unbedingt prüfen lassen, in welcher Höhe Ansprüche bestehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell Bordguthaben oder Gutscheine für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Reisepreis oder auch Tagesreisepreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert bzw. sogar Tausend Euro summieren.

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