Passagiere der AIDAperla sitzen nach Unfall in Le Havre fest: Betroffene sollten Ansprüche prüfen lassen und geltend machen

Poolliegen auf Deck mit stürmischer See im HintergrundKI-generiert

Im Hafen von Le Havre wurde die AIDAperla am 08.09.2026 nach einer Kollision mit der Kaimauer beschädigt und konnte ihre Metropolentour nicht fortsetzen. Nachdem das Schiff heute Abend auf direktem Seeweg nach Hamburg aufbrechen soll, werden die geplanten Stopps in Zeebrügge und Rotterdam ersatzlos entfallen. Glücklicherweise sind keine Personen zu Schaden gekommen. Gleichwohl wurde die Kreuzfahrt erheblich beeinträchtigt, so dass klare reiserechtliche Ansprüche bestehen. Passagiere der AIDAperla sollten sich daher nicht mit einem Verweis auf unbeeinflussbare äußere Umstände zufriedengeben, sondern ihre Ansprüche geltend machen.

Am Dienstagnachmittag des 08.09.2026 riss sich AIDAperla von der Pier im französischen Le Havre los, trieb durch das Hafenbecken und prallte gegen die Kaimauer. Verletzt wurde zum Glück niemand. Da das Schiff erst untersucht werden muss, sitzen die Passagiere der AIDAperla seit dem Unfall in Le Havre fest. Die Kreuzfahrt „Metropolen ab Hamburg“ vom 05.09.2026 bis 12.09.2026 fand damit ein abruptes Ende. Die Anlandungen in Zeebrügge und Rotterdam wurden aus dem Reiseprogramm gestrichen. Das Schiff soll am heutigen Donnerstagabend wohl wieder zurück Richtung Hamburg ablegen.

Unfall der AIDAperla führt zu erheblichen Ansprüchen

Auch falls Aida den Unfall nicht zu vertreten hat, was letztverbindlich erst nach dem Abschluss der offiziellen Untersuchungen der Gutachter und Behörden feststehen wird, haben die Passagiere der AIDAperla einen Minderungsanspruch. Sie können also einen Teil des gezahlten Reisepreises zurückverlangen. Der Gesetzgeber hat die Ansprüche des Reisenden auf Minderung bewusst von einem Verschulden des Veranstalters entkoppelt. Maßgeblich und allein entscheidend ist, dass die Reise nicht wie gebucht stattfindet. Vor dem Hintergrund, dass von vier geplanten Stopps zwei ersatzlos entfallen sind und AIDAperla stattdessen drei Tage in Le Havre lag, können Minderungsansprüche je nach Reisepreis schnell über Tausend Euro betragen.

Darüber hinaus stehen auch Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum, nachdem eine erhebliche Beeinträchtigung der Kreuzfahrt wohl außer Frage stehen dürfte. Ob Aida sich auf sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände berufen kann, werden die Ergebnisse der derzeit noch laufenden Ermittlungen zeigen.

Betroffene sollten daher auf jeden Fall prüfen lassen, in welcher Höhe ihnen Rückzahlungsansprüche infolge der Minderung des Reisepreises zustehen. Keinesfalls sollten sie kleinere „Kulanz-Entschädigungen“ oder Gutscheine für künftige Reisen unbesehen akzeptieren. Die Erfahrung zeigt, dass Angebote von Veranstaltern oft deutlich zu gering sind.

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