Nicko cruises sagt Kreuzfahrt „Skandinavien intensiv mit Starkoch Johann Lafer“ am 01.05.2026 mit Vasco da Gama ab: Schadensersatz geltend machen

Passagier mit Rollkoffer vor Kreuzfahrtschiff im Hafen

Wegen technischer Probleme der Vasco da Gama wird die planmäßig am 01.05.2026 in Hamburg endende Weltreise bereits am 25.04.2026 in Lissabon vorzeitig abgebrochen werden. Das Schiff soll dort repariert werden. Wegen des Werftaufenthalts sagte nicko cruises nunmehr auch die „Genussreise mit Johann Lafer“ ab, die am 01.05.2026 in Hamburg hätte beginnen sollen. Für die Kreuzfahrtgäste ist die kurzfristige Stornierung eine herbe Enttäuschung. Betroffene sollten die Absage nicht einfach entschädigungslos hinnehmen. Denn es bestehen neben der Erstattung des Reisepreises auch erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude.

Viele Kreuzfahrer hatten sich seit Langem auf ihre Reise „Skandinavien intensiv mit Starkoch Johann Lafer“ gefreut. Denn die Kombination aus Kulinarik und nordischer Kreuzfahrt war – und ist – ein vielversprechendes Konzept. Statt Genussreise für die Gäste heißt es nun leider aber: Werft für die Vasco da Gama.

Technische Probleme der Vasco da Gama

Grund für die Absage ist die eingeschränkte Funktion des CPP-Systems (verstellbaren Propellers), welche bereits während des vorletzten Teilabschnitts der Weltreise nicht in den Griff zu bekommen war. Nach einem Stopp auf Teneriffa wird die Vasco da Gama morgen in Lissabon zu einem Werftaufenthalt erwartet. Damit kann Hamburg am 01.Mai 2026 nicht rechtzeitig erreicht werden. Nach der Absage der Kreuzfahrt „Europas Vielfalt entlang des Atlantiks“ mit geplantem Start 17.04.2026 wird nunmehr also auch die „Genussreise mit Johann Lafer“ am 01.05.2026 nicht stattfinden können.

Kreuzfahrtabsagen wegen Reparatur – Anspruch auf Schadensersatz

In all diesen Konstellationen stehen erhebliche Ansprüche auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum. Es liegt allein im Verantwortungsbereich des Veranstalters, für ein einsatzfähiges Schiff zu sorgen. Wird eine Kreuzfahrt wegen eines technischen Defekts bzw. eines Werftaufenthalts abgesagt, muss er also grundsätzlich auch dafür einstehen.

Die Rechtsprechung hierzu ist verbraucherfreundlich. Gerichte sprachen Reisenden, je nach Zeitpunkt der Absage, 50 bis zu 70 Prozent des Reisepreises als Schadensersatz zu. Als Faustregel gilt: Je kürzer der Zeitraum zwischen der Absage und dem planmäßigen Start der Kreuzfahrt ist, desto höher fallen die Ansprüche aus.

Das Besondere und vielen Kreuzfahrern nicht Bewusste ist, dass diese Ansprüche zusätzlich zur Rückzahlung des Reisepreises geltend gemacht werden können. Wird also eine Kreuzfahrt mit einem Reisepreis von 4.000 € abgesagt, stehen Schadensersatzsummen von 2.000 € bis 2.800 € im Raum. Der Schadensersatz ist in bar und nicht etwa in Form eines „aus Kulanz“ gewährten Gutscheins zu erfüllen.

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