Wer dem kalten Winter im Februar auf einer Kreuzfahrt durch das Mittelmeer mit MSC Poesia entfliehen wollte, musste eine herbe Enttäuschung erleben. MSC sagte die Reise allem Anschein nach aus rein operativen Gründen kurzfristig ab. Betroffene sollten dies nicht einfach hinnehmen. Nachdem MSC die Reiseabsage zu verantworten hat, bestehen über die Erstattung des Reisepreises binnen 14 Tagen hinaus erhebliche Schadensersatzansprüche und Kostenerstattungsansprüche wegen nutzloser Aufwendungen.
Viele Kreuzfahrer hatten sich seit Langem auf ihre Reise mit der MSC Poesia gefreut, die in vielen Zuschnitten buchbar vom 13.02.2026 bis zum 23.02.2026 auch von Southampton nach Valletta auf Malta führen sollte. Doch wenige Wochen vor Reisebeginn erhielten die Kunden von MSC unerwartet die schlechte Nachricht, dass ihre Kreuzfahrt abgesagt wird. Ein Grund wird in den Absageschreiben nicht angegeben. Vieles deutet darauf hin, dass die MSC Poesia ihren Gästebetrieb deshalb bereits in Southampton vorzeitig einstellen wird, um das Schiff früher – und ohne Gäste – in die Werft nach Malta überführen zu können. Dort soll das Schiff für den Einsatz auf dem nordamerikanischen Markt optisch und technisch auf Vordermann gebracht werden. Unserer Meinung nach handelte es sich damit offenbar um eine strategische Entscheidung von MSC, die Westeuropa-Kreuzfahrt zu „opfern“, um die nachfolgenden Alaska-Reisen im Sommer nicht zu gefährden. Daher ist die Verärgerung der Kunden der gestrichenen Westeuropa-Kreuzfahrt sehr gut nachvollziehbar.
Rechtlich stehen Betroffenen vor diesem Hintergrund verschiedene Ansprüche gegenüber MSC zu.
Rückerstattung des Reisepreises – MSC muss schnell regulieren
Das Pauschalreiserecht ist eindeutig. Sagt der Veranstalter eine Reise ab, muss er den gezahlten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen nach der Absage vollständig erstatten. „Wenn die Absage also am 08.01.2026 erfolgt ist, hat MSC sämtliche geleisteten Zahlungen bis spätestens 22.01.2026 vollständig an den Kunden zu erstatten. Geschieht dies nicht, befindet sich MSC in Verzug. Natürlich geht es Kreuzfahrern nicht darum, ein paar Tage nach Ablauf der Frist gegen den Veranstalter rechtlich vorzugehen. Ein Zuwarten über mehrere Wochen hinweg ist aber gerade aktuell vor dem Hintergrund explodierender Lebenshaltungskosten bestimmt auch nicht zumutbar.
Reiseabsage aus operativen Gründen bei MSC – Zusätzlich Anspruch auf Schadensersatz in bar
Immer dann, wenn die Reiseabsage aus Gründen erfolgt, die dem Verantwortungsbereich des Veranstalters zuzuordnen sind, besteht darüber hinaus ein Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Die Rechtsprechung hierzu ist verbraucherfreundlich. Gerichte sprachen Reisenden, je nach Zeitpunkt und Grund der Absage, 50 bis zu 70 Prozent des Reisepreises als Schadensersatz zu. Das Besondere und vielen Kreuzfahrern nicht Bewusste ist, dass diese Ansprüche zusätzlich zur Rückzahlung des Reisepreises geltend gemacht werden können. Wird also eine Kreuzfahrt mit einem Reisepreis von 4.000,00 € abgesagt, stehen Schadensersatzsummen von 2.000 € bis 2.800 € im Raum. Der Schadensersatz ist in bar und nicht etwa in Form eines „Minderungs-Kulanzgutscheins“ zu erfüllen.
Kostenerstattungsansprüche gegen MSC
Zu guter Letzt haben von den Reiseabsagen Betroffene gegenüber MSC Anspruch auf Ersatz nutzloser Aufwendungen, also Kosten, die ihnen im Vertrauen auf die Durchführung der Kreuzfahrt entstanden sind. Darunter fallen beispielsweise Stornokosten für selbst gebuchte Flüge zu dem Einschiffungs-/Ausschiffungshafen, Übernachtungskosten etc.
Betroffene Reisende sollten also unbedingt prüfen lassen, in welcher Höhe Ansprüche wegen der Absage der Kreuzfahrt mit MSC Poesia bestehen und geltend gemacht werden können. Keinesfalls sollten sie auf solche Ansprüche verzichten oder Gutscheine für künftige Reisen ohne Prüfung der Sachlage durch Fachleute als Entschädigung akzeptieren.
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