Der Angriff der USA und Israels auf den Iran hat erhebliche Auswirkungen auf zahlreiche Kreuzfahrten. Während beispielsweise Aida bereits Mitte 2025 wegen der nicht verlässlich einschätzbaren Sicherheitslage im Nahen Osten die Orientreisen aus dem Fahrplan nahm, reagierten TUI und MSC erst jetzt und sagten aktuelle Kreuzfahrten mit der Mein Schiff 4, der Mein Schiff 5 und der MSC Euribia kurzfristig ab. Derzeit sitzen zudem Tausende Passagiere auch auf anderen Kreuzfahrtschiffen in Dubai, Abu Dhabi oder Doha fest. Je nach den Umständen des Einzelfalls können hier nicht unerhebliche Entschädigungsansprüche bestehen.
Kreuzfahrer möchten ihre Reisen einfach genießen und sich entspannen. Wind, Meer und Wellenrauschen. Aufgrund des militärischen Konflikts zwischen dem Iran und Israel und der hieraus resultierenden, unklaren Sicherheitslage wurden verschiedene Kreuzfahrtrouten im Persischen Golf aber zu gefährlich. Reedereien wie etwa Aida zogen bereits Mitte letzten Jahres die Konsequenzen und sagten die Orientreisen ab. Schließlich riet das Auswärtige Amt bereits am 13.Juni 2025 von Reisen in die gesamte Golfregion ab. TUI und MSC Cruises entschlossen sich demgegenüber trotz der angespannten Sicherheitslage für die Durchführung der Kreuzfahrten im Krisengebiet. Mit Beginn der Eskalation zwischen Israel, US-Stützpunkten und dem Iran spitzte sich die Situation jetzt zu.
Absagen der Orient-Kreuzfahrten: TUI und MSC ziehen die Reißleine
Die Veranstalter mussten jetzt schnell reagieren und sich nicht nur um Tausende Passagiere kümmern, die in den Häfen am Persischen Golf plötzlich in einem Kriegsgebiet festsitzen. So teilte TUI kurz nach der Verschärfung der Sicherheitslage im Nahen Osten mit Blick auf künftige Reisen mit, dass die Kreuzfahrten auf der Mein Schiff 4 mit Reisebeginn 01.03, 02.03. und 08.03., 09.03.2026 nicht planmäßig durchgeführt werden können. Auch die Kreuzfahrt mit der Mein Schiff 5 mit geplantem Start 05.03.2026 wurde abgesagt. Die MSC Euribia verbleibt im Hafen von Dubai. Die für den 01.03.2026 geplante Kreuzfahrt ab Doha wurde abgesagt. Es ist unwahrscheinlich, dass in der demnächst zu Ende gehenden Orient-Saison noch Kreuzfahrten stattfinden werden, nachdem die USA eine Kriegsdauer von rund einem Monat prognostiziert hat. Es werden in nächster Zeit also voraussichtlich noch weitere Absagen von Kreuzfahrten folgen, die durch das Krisengebiet hätten führen sollen.
Entschädigungsansprüche – Umstände des Einzelfalls entscheidend
Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass Schadensersatzansprüche gegen die Veranstalter der abgesagten oder gestoppten Kreuzfahrten von vornherein ausscheiden müssen. Denn natürlich trifft TUI oder MSC keine Schuld an der Eskalation. Hierauf kommt es jedoch nach dem Gesetz nicht an. Vielmehr müsste sich der Veranstalter auf sogenannte unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände berufen können. Da nach der Rechtsprechung des BGH hierbei auch von Bedeutung ist, ob die Risiken absehbar waren, könnten Schadensersatzansprüche im Raum stehen. Natürlich muss man sich die Umstände des Einzelfalls genau ansehen und entsprechend sorgfältig argumentieren
Kreuzfahrer, die vor Ort gestrandet sind, deren Kreuzfahrt also abgebrochen wurde, haben daneben Ansprüche auf Minderung des Reisepreises bis zu 100 Prozent. Die im Raum stehenden Gesamtforderungen können damit schnell mehrere Tausend Euro betragen und damit oberhalb des eigentlichen Reisepreises liegen.
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