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WM in Katar / Doha – Routenänderungen auf der AIDAcosma: Betroffene sollten Ansprüche geltend machen

WM – WM“ (Wind und Meer und Weltmeisterschaft) – das war der Plan vieler Kreuzfahrer. Aida teilte kürzlich mit, dass die AIDAcosma während der WM den Hafen von Doha in Katar aber gar nicht anlaufen kann. Was unspektakulär klingt, bedeutet für Fußballfans und Kreuzfahrer den Ausfall ihres ganz persönlichen Reisehighlights und WM-Erlebnisses. Betroffene Gäste sollten gegen den Veranstalter Ansprüche geltend machen.

Sonne, Meer und Fußballflair. Eine Kreuzfahrt zum größten Sportereignis des Jahres 2022, der WM in Katar. Das war der Traum vieler fußballbegeisterter Kreuzfahrer, die zur Zeit der Weltmeisterschaft eine Reise auf einem der zahlreichen Kreuzfahrtschiffe buchten, die Doha während der WM ansteuern sollen. Für die Gäste der AIDAcosma ist dieser Traum jetzt geplatzt. Denn Doha wurde aktuell abgesagt. AIDA verweist hierbei auf sehr kurzfristig bekannt gegebene behördliche Vorgaben, auf die man leider keinen Einfluss nehmen könne, die aber dazu führten, dass der Hafen von Doha im Zeitraum der Fußball-Weltmeisterschaft in Katar nicht angelaufen werden könne.

Unterstellt man dies einmal als zutreffend, ergeben sich gleichwohl Abweichungen zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters, die zur Minderung des Reisepreises berechtigen. Das gilt vor allem dann, wenn das Reisehighlight schlechthin ausfällt.

Ausfall von Doha während WM rechtfertigt Minderung gegenüber Aida

Wird die Kreuzfahrt nicht gemäß Buchung durchgeführt, steht dem Reisegast eine Minderung des Reisepreises zu. Gerichte urteilen in diesen Fällen verbraucherfreundlich. Vorliegend benennt AIDA sehr kurzfristig bekannt gegebene behördliche Vorgaben als Ursache der Routenänderung. Auch solche Umstände können einen Anspruch auf Minderung rechtfertigen. Denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur dann möglich, wenn die Änderung unerheblich ist. Gerade dies ist in der Zeit der WM für Doha als Austragungsort und Reisehighlight unserer Auffassung nach auszuschließen. Außerdem entfallen auch die Anlegekosten in Doha, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt.

Der Anspruch des Reisegastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich unabhängig. Es ist zunächst völlig egal, was sich hinter der Formulierung „sehr kurzfristig bekannt gegebene behördliche Vorgaben“ verbirgt, welche Ursache die Umroutung zur WM auf der AIDAcosma also hat. Allein entscheidend ist, dass es sich um eine erhebliche Änderung der Reiseleistung handelt.

Auch Schadensersatz wegen Ausfall von Doha während WM gegenüber AIDA denkbar

Betroffene sollten bei der aktuellen Umroutung auf der AIDAcosma zur WM in Katar auch prüfen, ob Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder kleinere Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren.

Nach unserer Auffassung erscheint es eher fernliegend, dass Katar nur wenige Wochen vor Start der Fußball-Weltmeisterschaft neue und unvorhersehbare behördliche Anordnungen getroffen hat, die ein Anlegen in Doha unmöglich machen sollen. Hier wird man also genau hinschauen müssen, was der Hintergrund für die Umroutung ist. Sollte sich zeigen, dass die Routenänderung ggf. früher erkennbar und vermeidbar gewesen wäre, stehen zusätzlich zur Minderung ganz erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum.

Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist hierbei der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte. Betroffene, die die Kreuzfahrt gleichwohl durchführen möchten, sollten der Routenänderung aber in jedem Fall unverzüglich widersprechen oder bereits im Vorfeld anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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