Die Passagiere auf der AIDAdiva haben sich ihre Weltreise 2025/2026 bestimmt anders vorgestellt. Bereits im November 2024 erreichte die Reisegäste eine Nachricht seitens AIDA, wonach sich ein wesentlicher Teil der Reise deutlich ändert. Teilnehmer dieser kostspieligen Weltreise auf der AIDAdiva sollten all dies nicht einfach klaglos hinnehmen, sondern sich gegenüber Aida die Minderung des Reisepreises vorbehalten.
Im November 2024 erhielten die Kreuzfahrer der AIDA Weltreise 2025/2026 die traurige Nachricht, dass das Finale der Weltreise deutlich geändert wird. Ab den Malediven geht es nun statt nach Indien und über den Suezkanal ins Mittelmeer, um Afrika herum wieder Richtung Hamburg. Insgesamt werden 9 planmäßige Destinationen getauscht. In diesem Zuge verlängert sich die Reise um 5 Seetage. Für viele Betroffene entfallen mit dem Subkontinent Indien, der Suezkanalpassage sowie den zahlreichen Häfen im Orient und im Mittelmeer echte Highlights ihres Lebenstraums.
Routenänderungen bei der Weltreise auf der AIDAdiva
Natürlich ist die Umroutung dem Versuch geschuldet, die unsichere Situation im Roten Meer langfristig in den Griff zu bekommen. Auch wenn damit ein Ziel verfolgt wird, welches nachvollziehbar erscheint, sollte das Augenmerk auf der damit fehlenden Gleichwertigkeit der geänderten Reise liegen.
Abweichung zur gebuchten Reise rechtfertigt Minderung – auch nachvollziehbare Routenänderung keine Ausnahme
Wenn die Kreuzfahrt nicht entsprechend der Buchung durchgeführt wird, sondern es zu Abweichungen bei den Reisezielen kommt, bestehen in aller Regel Minderungsansprüche bzw. auch ein kostenfreies Rücktrittsrecht. Letzteres wurde von AIDA auch angeboten, wenngleich dies für die allermeisten Reisenden keine echte Option darstellt. Der Gesetzgeber hat Minderungsansprüche ganz bewusst vom Verschulden des Veranstalters entkoppelt. Maßgeblich und allein entscheidend ist, dass die Reise nicht wie gebucht stattfindet und die nunmehr durchzuführende Reise im Vergleich mit der ursprünglichen Reise nicht gleichwertig ist.
Die zahlreichen Umroutungen auf der AIDAdiva ziehen damit unter Umständen nicht unerhebliche Minderungsansprüche nach sich, was einigen Kreuzfahrern gar nicht bekannt sein dürfte. Außerdem entfällt mit der Suezkanalpassage auch ein erheblicher Teil der Kosten, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt, die abzurechnen sind und die auch dem Reisegast zugutekommen müssen.
Nach unserer Auffassung sollten Betroffene wegen der Routenänderungen bei der Weltreise auf AIDAdiva daher unbedingt prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche bestehen. Diese werden in aller Regel prozentual anteilig berechnet und können sich schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Die insoweit von AIDA gebotene Kompensation durch fünf zusätzliche kostenfreie Seetage an Bord, ist unseres Erachtens demgegenüber zu gering bemessen.
Ansprüche auf Minderung vorbehalten und geltend machen
Keinesfalls sollte man daher auf seine Rechte verzichten oder sich vorschnell mit fünf kostenfreien Tagen auf See als Entschädigung abfinden lassen. Die Ansprüche auf Minderung können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte. Es schadet daher nicht, wenn sich Betroffene gegenüber AIDA Ansprüche bereits im Vorfeld der Reise vorbehalten und diese sodann bereist vorab oder aber auch nach der Reise konsequent verfolgen.
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