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Routenänderungen bei höherer Gewalt – AIDA, MSC, TUI und Costa lehnen Forderungen häufig zu Unrecht ab: Betroffene sollten Ansprüche auf Minderung geltend machen

Gäste der großen Kreuzfahrtreedereien kennen die Situation, Hafenausfälle und Routenänderungen, die durch Wind und Wetter bedingt sind, werden von den Veranstaltern meist als entschädigungslos hinzunehmende höhere Gewalt eingeordnet. Betroffene sollten in diesen Fällen gegen den Veranstalter Ansprüche auf Reisepreisminderung geltend machen und sich nicht vorschnell mit kleineren Entschädigungen oder gar einem bloßen Verweis auf unbeeinflussbare äußere Umstände abspeisen lassen.

In den letzten Wochen kam es bei vielen Kreuzfahrten zu wetterbedingten Routenänderungen, was vor allem den Mittelmeerraum, die Ostsee- sowie die Nordseerouten einschließlich Norwegen betraf. Gäste erhalten dann meist über einen Kabinenbrief oder eine Borddurchsage die Information, dass dieser oder jener Hafen nicht angelaufen werden kann. Ganz aktuell traf es wieder die Kreuzfahrer der AIDAdiva, AIDAbella, AIDAmar und AIDAperla. Sämtliche Schiffe erfuhren Umroutungen auf ihren Fahrwegen in Nordeuropa. Auch in einem solchen Fall liegt eine Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigen kann.

Abweichung zur gebuchten Reise rechtfertigt Minderung – auch wetterbedingte Routenänderung keine Ausnahme

Wenn die durchgeführte Kreuzfahrt nicht der Buchung entspricht und es zu Abweichungen bei den Reisezielen kommt, steht eine Minderung des Reisepreises im Raum. Gerichte urteilen hierbei grundsätzlich verbraucherfreundlich. Hieran ändert grundsätzlich auch der Grund einer solchen Routenänderung nichts, auch dann nicht, wenn er vermeintlich dem Phänomen der höheren Gewalt zuzuschreiben ist.

Verschuldensunabhängige Haftung seitens der Reedereien

Der Gesetzgeber hat die Minderungsansprüche der betroffenen Reisegäste bewusst vom Verschulden der Reederei entkoppelt. Der Grund für einen Hafenausfall ist damit völlig unerheblich. Ein solches Vorkommnis zieht stets einen Minderungsanspruch nach sich, was deutschen Verbrauchern meist völlig unbekannt ist. „Außerdem entfällt auch ein oft erheblicher Teil der Kosten, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt, über die abzurechnen ist und die auch dem Reisegast zugutekommen müssen“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Berechnung nach Tagen – der Einzelfall ist entscheidend

Nach unserer Auffassung sollten betroffene Kreuzfahrer bei Routenänderungen stets prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell Bordguthaben oder andere kleinere Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren. Niemand hat Geld zu verschenken, deshalb sollten Reisende sich nicht davon abhalten lassen, berechtigte Ansprüche auch zu verfolgen.

Ansprüche aus einem Reisevertrag können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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