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Routenänderungen auf der MSC Magnifica bei der Nordeuropa – Norwegen mit Spitzbergen Tour: Betroffene sollten Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz geltend machen

Routenänderungen von Kreuzfahrten seitens des Veranstalters sind selten eine willkommene Nachricht für Liebhaber der Seefahrt. Erst recht gilt dies, wenn die Änderungen nicht nur kurz vor, sondern auch noch während der bereits laufenden Reise vorgenommen werden. In letzter Zeit fand die Kreuzfahrt auf der MSC Magnifica, die eine 14-tägige Reise durch Nordeuropa vom 07.08.2022 bis 21.08.2022 vorsieht, nicht wie geplant statt. Betroffene sollten gegen MSC Ansprüche auf Reisepreisminderung und Schadensersatz geltend machen.

Den Gästen der MSC Magnifica wurde bereits vor Reiseantritt mitgeteilt, dass die geplante Nordeuropatour Änderungen erfährt. Doch damit nicht genug. Nachdem das Schiff Hamburg verlassen hatte, wurden die Reisenden auch noch darüber informiert, dass die Kreuzfahrt nur mit weiteren Abweichungen durchgeführt werden kann. So wurde uns berichtet, dass der Hafen von Olden durch Bodø ersetzt worden ist. Zudem kam es zu einem technischen Defekt, so dass ein weiteres interessantes Reiseziel schlicht ausfiel und auch ein geplanter Ausflug nicht stattfinden konnte. In einem solchen Fall liegt eine Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigt.

Abweichung von der gebuchten Reise rechtfertigt Minderung und Schadensersatz

Die Rechtsprechung hierzu ist grundsätzlich verbraucherfreundlich. So wird Reisenden oftmals zwischen 50 bis zu 100 Prozent des jeweiligen Tagesreisepreises als Erstattungsbetrag zugesprochen. Vorliegend veranlasste zudem ein technischer Defekt die Routenänderung. Ein solcher Grund rechtfertigt nicht nur einen Anspruch auf Minderung. Nachdem die Ursache in dem Verantwortungsbereich von MSC liegt, kommen zusätzlich auch Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude in Betracht.

Berechnung nach Tagen – der Einzelfall ist entscheidend

Nach unserer Auffassung sollten Betroffene bei den aktuellen Routenänderungen auf der MSC Magnifica prüfen lassen, in welcher Höhe die Minderung des Reisepreises und Schadensersatzansprüche im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Denn allein die Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren.

Diese Ansprüche können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte. Betroffene sollten sich daher zeitnah Rat und Beistand suchen und Ihre Ansprüche konsequent verfolgen.

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