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Routenänderungen auf der AIDAdiva und den Ostseerouten aufgrund des Ukrainekriegs: Betroffene sollten kostenfreies Storno durchsetzen

Gäste der AIDAdiva und zahlreicher anderer Luxuskreuzfahrtschiffe können sich im Moment nicht entspannt auf ihre Auszeit freuen. Denn eine Vielzahl von Kreuzfahrten im Ostseeraum, u.a. auch der AIDAdiva, finden aktuell nicht wie geplant statt. Betroffene sollten in diesen Fällen gegenüber dem Veranstalter ein kostenfreies Rücktrittsrecht geltend machen, falls sie sich mit den Routenänderungen nicht abfinden möchten.

In den letzten Monaten erhielten viele Kreuzfahrer unliebsame Post, so auch Gäste der AIDAdiva. Die Reedereien teilen meist kurz und knapp mit, dass im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg Ziele in Russland vorübergehend nicht angelaufen werden. Dabei erfahren die gebuchten Reisen oftmals wesentliche Änderungen. So geschehen bei der AIDAdiva: denn hier wurde aus der Reise Ostsee ab Warnemünde 1 schlicht die Reise Dänemark & Schweden mit Stockholm 1. Von den ursprünglichen Reisezielen blieb nur ein Hafen übrig. Ohne nähere Erläuterung werden die Passagiere der AIDAdiva teils wenige Wochen vor Urlaubsantritt damit vor vollendete Tatsachen gestellt. In einem solchen Fall liegt unseres Erachtens eine erhebliche Vertragsänderung seitens des Veranstalters vor, die zum kostenfreien Rücktritt berechtigt.

Abweichung von der gebuchten Reise rechtfertigt kostenfreien Rücktritt – Routenänderung widersprechen und Ansprüche vorbehalten

Immer dann, wenn die Kreuzfahrt nicht der Buchung entsprechend durchgeführt wird, sondern es zu Abweichungen kommt, steht zunächst die Minderung des Reisepreises im Raum. Die Rechtsprechung hierzu ist grundsätzlich verbraucherfreundlich. Wird aus der ursprünglich gebuchten Reise etwas völlig anderes, kann sich der Veranstalter nicht darauf zurückziehen, im Wesentlichen finde ja noch eine Kreuzfahrt statt.

Genau genommen erhält der Reisegast bei drastischen Routenänderungen schlicht etwas, was er nie kaufen wollte. Der Veranstalter kann dem Gast dies zwar anbieten, er muss aber dem Reisenden auch die Möglichkeit geben, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten. Betroffene sollten der Routenänderung daher unbedingt ausdrücklich widersprechen und sich die Geltendmachung von Ansprüchen vorbehalten.

Kostenfreie Stornierung möglichst bald klären lassen

Das Rücktrittsrecht des Reisegastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich unabhängig. Es ist völlig egal, weshalb es zu den jeweiligen Routenanpassungen kommt, welche Ursache diese also haben. Allein entscheidend ist, dass es sich um eine erhebliche Änderung der Reiseleistung handelt. Denn dann kann der Veranstalter dem Reisenden einen kostenfreien Rücktritt nicht verwehren. Freilich ist es zu empfehlen, einen solchen Rücktritt nur mit Bedacht auszusprechen und sich hierzu ggf. auch fachkundige Hilfe zu suchen. Betroffene sollten möglichst bald handeln, damit noch genügend Zeit bleibt, um das Stornorecht mit dem Veranstalter zu klären.

Rücktritt von der Reise oder Minderung des Reisepreises

Nach unserer Auffassung sollten Betroffene bei den aktuell teils erheblichen Routenänderungen prüfen lassen, ob ein kostenfreies Storno möglich ist und ob ggf. alternativ auch Minderungsansprüche im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder kleinere Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren. Ein kostenfreier Rücktritt erhält die Verfügungsgewalt über das eigene Geld und damit dessen Einsatzmöglichkeiten.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Wir bieten Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach der Erstprüfung besteht für Kreuzfahrer die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg einer Klage gegen einen Großkonzern bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Wir nehmen seit jeher die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die wir auf höchstem Niveau beherrschen. So vertrat unsere Verbraucherschutzkanzlei bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritt wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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