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Reisende auf der MS VistaSun der 1AVista Reisen GmbH stranden in Bulgarien – Betroffene sollten Schadensersatz geltend machen

Die Passagiere der MS VistaSun haben sich ihre Donaukreuzfahrt bestimmt anders vorgestellt. Nach einem Unfall war die bis zum 07.07.2022 geplante Reise bereits am 27.06.2022 im bulgarischen Vidin zu Ende. „In diesem Fall bestehen für Betroffene über die Erstattung des anteiligen Reisepreises hinaus erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude, die leicht mehrere Tausend Euro betragen können.

Kreuzfahrer kennen die Vorfreude: Endlich wieder Schiff, Schaukeln und interessante Ausflugsziele. So freuten sich auch die Passagiere auf ihre Flusskreuzfahrt mit dem Titel „Donau total“, die am 21.06.2022 von Passau aus begonnen hatte. Bereits anfangs verlief nicht alles planmäßig. Nachdem zwei Stromgeneratoren ausgefallen waren, verzögerte sich die Weiterfahrt in Budapest um einen vollen Tag. Damit stand sehr früh fest, dass die komplette Tour bis ins Donaudelta nicht durchgeführt werden konnte. Schon das war für viele Reisende eine herbe Enttäuschung. Doch hiermit hatte es bei Weitem noch nicht sein Bewenden.

Abbruch der Kreuzfahrt auf der MS VistaSun in Vidin

In den frühen Morgenstunden des 27.06.2022 gab es einen lauten Knall. Im Gebiet des Eisernen Tors lief das Schiff fernab der Fahrtrinne mit dem Bug am Ufer auf Grund. Nach dem Check der technischen Systeme wurden zahlreiche Störungen und Defekte festgestellt, unter anderem bzgl. der Wasserversorgung und der Klimatechnik. Um 15:00 Uhr sollten sich dann alle Passagiere in der Lounge versammeln und der Kapitän verkündete den Abbruch der Kreuzfahrt. Es muss nicht weiter betont werden, dass der Abbruch in dem bulgarischen Vidin am 27.06.2022 und die sich anschließende improvisierte Rückreise per Bus von Vidin über Budapest nach Passau mit Übernachtungen in diversen Hotels und Ankunft in Passau am 29.06.2022 gegen 19:00 Uhr für viele Reisende sehr belastend war.

Reiseabbruch auf der VistaSun: Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude

Wenn eine Kreuzfahrtreise durch den Veranstalter abgebrochen werden muss, haben die Reisenden zunächst einen Anspruch auf zeitanteilige Erstattung des Reisepreises. Dieser Anspruch ist unverzüglich und spätestens nach 14 Tagen zu erfüllen. Was viele betroffene Passagiere der VistaSun indessen nicht wissen dürften: Über diese Forderung hinaus bestehen hohe Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude. Die Rechtsprechung hierzu ist verbraucherfreundlich, wobei im vorliegenden Fall eine ganz erhebliche Beeinträchtigung der Reise auf der Hand liegen dürfte. Damit können die Schadensersatzansprüche leicht mehrere Tausend Euro betragen.

Das Besondere und vielen Betroffenen nicht Bewusste ist, dass diese Ansprüche zusätzlich zur anteiligen Rückzahlung des Reisepreises geltend gemacht werden können. Dies erklärt, weshalb Veranstalter häufig sehr schnell versuchen, eine Regulierung herbeizuführen und teils auch den anteiligen Reisepreis anstandslos ausbezahlen. Denn auf diese Art und Weise will man die Kunden besänftigen. Reisende der MS VistaSun, denen eine solche Situation widerfahren ist, sollten unbedingt handeln und sich hiermit nicht einfach zufriedengeben. Der Gesetzgeber hat dem Reisenden in dieser Situation nicht ohne Grund einen Schadensersatzanspruch eingeräumt. Denn die Urlaubszeit ist gerade in den heutigen Zeiten ein wichtiges Gut. Betroffene sollten sich daher zeitnah Rat und Beistand suchen und ihre Ansprüche vollumfänglich und konsequent verfolgen.

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