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MS Ocean Majesty wird zum Flüchtlingsheim: Kurzfristige Reiseabsagen bei Hansa Touristik – Betroffene sollten Schadensersatz fordern

Die Hansa Touristik GmbH sagte in letzter Zeit zahlreiche Reisen mit der MS Ocean Majesty aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl ab. Es wurde bereits spekuliert, dass demgegenüber rein wirtschaftliche Gründe der Reederei zu den kurzfristigen Reiseabsagen führten. Jetzt steht fest, dass aus dem beliebten Kreuzfahrschiff eine Flüchtlingsunterkunft in den Niederlanden wird. Bei der Absage von Kreuzfahrten aus unternehmerischen Gründen bestehen für Betroffene über die Erstattung des Reisepreises oder Umbuchungsoptionen hinaus erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude.

Wie die Bild bereits am Dienstagmorgen berichtete, hat das Charter-Unternehmen Hansa Touristik den Betrieb des beliebten Kreuzfahrtschiffes MS Ocean Majesty eingestellt, um ein Flüchtlingsheim daraus zu machen. Die meisten Verträge der insgesamt 220 Besatzungsmitglieder seien bereits gekündigt worden. Am Donnerstag bestätigte Hansa Touristik das Aus der MS Ocean Majesty.

Hintergrund für diese Entwicklung dürfte nach den uns zugespielten Informationen die Kündigung des Chartervertrages durch den griechischen Eigner der MS Ocean Majesty sein. In der Nacht zum Mittwoch legte die MS Ocean Majesty sodann im Hafen von Velsen, rund 25 km westlich von Amsterdam, an. Dort sollen zahlreichen Medienberichten zufolge ab Ende August rund 300 Menschen beherbergt werden, die eine Aufenthaltsgenehmigung haben und auf eine Wohnung warten.

Reiseabsagen durch Hansa Tourisitik – Anspruch auf Schadensersatz

Das abrupte Ende der MS Ocean Majesty ist für die Beschäftigten der Reederei ein herber Schlag. Zudem wurde auch an einer derartigen „Flüchtlingspolitik“, die nicht nur bei der niederländischen Regierung zu beobachten ist, teils harsche Kritik laut. Was aber ist mit den vielen Kreuzfahrern, die sich auf ihre Reise mit der MS Ocean Majesty gefreut hatten?

Vor dem Hintergrund der erneut aufblühenden Kreuzfahrtbranche nach Ende der Coronazeit kamen so manchem erhebliche Zweifel auf, ob die Absage tatsächlich dem Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl geschuldet war. Selbst fallswirklich nicht genügend Passagiere die Reisen gebucht hätten, bestehen nach unserer Rechtsauffassung Schadensersatzansprüche der Betroffenen. Denn in den uns vorliegenden Buchungsbestätigungen von Hansa Touristik wird die Mindestteilnehmerzahl gerade nicht genannt. Eben dies wäre aber die Voraussetzung für eine wirksame Kündigung. Bereits deshalb lassen sich Schadensersatzansprüche nicht von der Hand weisen.

Darüber hinaus erscheinen die Absageschreiben von Hansa Touristik nun doch in einem vollkommen anderen Licht. Wenn Reiseabsagen aus Gründen erfolgen, die im unternehmerischen Risiko des Veranstalters liegen, besteht neben der Rückzahlung des vollen Reisepreises ein Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Sollten die Reisen also deshalb abgesagt worden sein, weil sich mit der neuen Verwendung der MS Ocean Majesty als Asylbewerberheim statt als Kreuzfahrschiff mehr Geld verdienen lässt, muss man über unternehmerische Gründe wohl nicht weiter diskutieren.

Der Einzelfall ist maßgeblich – Schadensersatzansprüche 2 Jahre durchsetzbar

Kreuzfahrer, die von Reiseabsagen der Hansa Touristik GmbH betroffen sind, sollten daher unbedingt Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Die Rechtsprechung hierzu ist grundsätzlich verbraucherfreundlich. Gerichte sprachen Reisenden, je nach Zeitpunkt und Grund der Absage, 50 bis zu 100 Prozent des Reisepreises als Schadensersatz zu. Das Besondere und vielen Kreuzfahrern nicht Bewusste ist, dass diese Ansprüche zusätzlich zur Rückzahlung des Reisepreises geltend gemacht werden können. Wird also eine Kreuzfahrt mit einem Reisepreis von 3.000,00 € abgesagt, stehen Schadensersatzsummen von 1.500 € bis 3.000 € im Raum.

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