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Kurzfristige Routenänderungen auf der AIDAstella aus operativen Gründen: Betroffene sollten Ansprüche auf Minderung geltend machen

Gäste der AIDAstella haben es im Moment nicht leicht, ihren Urlaub wie gewohnt sorgenfrei zu genießen. Denn viele Kreuzfahrten auf der AIDAstella finden aktuell nicht wie geplant statt. AIDA beruft sich auf „operative Gründe“ als Ursache für die Planänderungen. Betroffene sollten in diesen Fällen gegen den Veranstalter Ansprüche auf Reisepreisminderung geltend machen.

Kreuzfahrer kennen die Situation. Mit der Kabinenpost oder per Borddurchsage werden sie darüber informiert, dass die Kreuzfahrt nicht wie geplant, sondern nur mit Abweichungen durchgeführt werden kann. Derzeit erhalten Gäste der AIDAstella meist bereits einige Tage vor dem Reiseantritt die Information, dass die geplante Mittelmeertour eine wesentliche Änderung erfährt. Italien und die Häfen von Rom / Civitavecchia und Florenz / La Spezia entfallen. Statt dieser werden Ziele in Spanien (Cartagena und Valencia) angelaufen. In den an die Gäste gerichteten E-Mails ist von operativen Gründen als Ursache der Routenänderung die Rede. Ohne nähere Erläuterung werden die Gäste von AIDAstella wenige Tage vor Urlaubsantritt damit vor vollendete Tatsachen gestellt. In einem solchen Fall liegt zumindest eine Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigt.

Abweichung von der gebuchten Reise rechtfertigt Minderung 

Immer dann, wenn die Kreuzfahrt nicht der Buchung entsprechend durchgeführt wird und es zu Abweichungen kommt, steht die Minderung des Reisepreises im Raum. Die Rechtsprechung hierzu ist grundsätzlich verbraucherfreundlich. Vorliegend benennt AIDA bereits selbst operative Gründe als Ursache. Solche Gründe rechtfertigen einen Anspruch auf Minderung, denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist grundsätzlich auch auf Basis entsprechender AGBs nur dann möglich, wenn die Änderung unerheblich ist. Genau dies ist unserer Auffassung nicht der Fall, da ein ganzes Reiseland und gleich zwei Highlights der Reise entfallen.

Verschuldensunabhängige Haftung seitens AIDA

Der Minderungsanspruch des Reisegastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich unabhängig. Es ist völlig egal, was sich hinter der Formulierung „operative Gründe“ verbirgt, welche Ursache die Änderung der Mittelmeerkreuzfahrten auf AIDAstella also hat. Allein entscheidend ist, dass es sich um eine erhebliche Änderung der Reiseleistung handelt.

Berechnung nach Tagen – der Einzelfall ist entscheidend

Nach unserer Auffassung sollten Betroffene bei den aktuellen Routenänderungen auf der AIDAstella prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren.

Diese Ansprüche können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de 

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Wir bieten Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach der Erstprüfung besteht für Kreuzfahrer die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg einer Klage gegen einen Großkonzern bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Wir nehmen seit jeher die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die wir auf höchstem Niveau beherrschen. So vertrat unsere Verbraucherschutzkanzlei bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritt wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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