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Kurzfristige Routenänderungen auf der AIDAluna und der AIDAsol aus operativen Gründen: Betroffene sollten Ansprüche auf Minderung geltend machen

Gäste der AIDAluna und der AIDAsol haben es im Moment nicht leicht, ihren Urlaub wie gewohnt sorgenfrei zu genießen. Denn einige Kreuzfahrten auf der AIDAluna und der AIDAsol finden aktuell nicht wie geplant statt. Betroffene sollten in diesen Fällen gegen den Veranstalter Ansprüche auf Reisepreisminderung wegen Routenänderung geltend machen.

Kreuzfahrer kennen die Situation. Mit der Kabinenpost oder per Borddurchsage werden sie darüber informiert, dass die Kreuzfahrt nicht wie geplant, sondern nur mit Abweichungen durchgeführt werden kann. Derzeit erhalten Gäste der AIDAluna und AIDAsol die Information, dass die geplanten Touren „Highlights am Polarkreis“ wesentliche Änderungen erfahren. Vor allem die Häfen von Spitzbergen, Stavanger und Leknes entfallen je nach Reisetermin und Schiff. Statt dieser werden teils andere Ziele angelaufen. In den an die Gäste gerichteten Informationen ist von einer Anpassung des Routenverlaufs die Rede. Ohne nähere Erläuterung werden die Passagiere der AIDAluna und der AIDAsol wenige Wochen vor Urlaubsantritt damit vor vollendete Tatsachen gestellt. In einem solchen Fall liegt zumindest eine Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigt.

Abweichung von der gebuchten Reise rechtfertigt Minderung – Routenänderung widersprechen und Ansprüche vorbehalten

Immer dann, wenn die Kreuzfahrt nicht der Buchung entsprechend durchgeführt wird und es zu Abweichungen kommt, steht die Minderung des Reisepreises im Raum. Die Rechtsprechung hierzu ist grundsätzlich verbraucherfreundlich. Vorliegend benennt AIDA bereits selbst eine Anpassung des Routenverlaufs als Ursache. Solche Anpassungen rechtfertigen einen Anspruch auf Minderung, denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist grundsätzlich auch auf Basis entsprechender AGBs nur dann möglich, wenn die Änderung unerheblich ist. Genau dies ist vorliegend nicht der Fall, da vor allem Spitzbergen als das Highlight der Reise entfällt. Außerdem entfällt auch eine Überfahrt nach Spitzbergen, was bei den Fjordreisen im Norden ein erheblicher Nachteil ist und auch zu deutlichen Einsparungen der Reederei führt. Betroffene sollten der Routenänderung daher vor Reiseantritt unbedingt ausdrücklich widersprechen und sich die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen vorbehalten.

Verschuldensunabhängige Haftung seitens AIDA

Der Minderungsanspruch des Reisegastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich unabhängig. Es ist völlig egal, was sich hinter der Formulierung „Routenanpassung“ verbirgt, welche Ursache die Änderung der Kreuzfahrten am Polarkreis auf AIDAluna und AIDAsol also haben. Allein entscheidend ist, dass es sich um eine erhebliche Änderung der Reiseleistung handelt.

Berechnung nach Tagen – der Einzelfall ist entscheidend

Nach unserer Auffassung sollten Betroffene bei den aktuellen Routenänderungen auf der AIDAluna und AIDAsol prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren.

Diese Ansprüche können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de 

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Wir bieten Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach der Erstprüfung besteht für Kreuzfahrer die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg einer Klage gegen einen Großkonzern bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Wir nehmen seit jeher die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die wir auf höchstem Niveau beherrschen. So vertrat unsere Verbraucherschutzkanzlei bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritt wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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