Die Passagiere der MS Ocean Majesty haben sich ihre Reise bestimmt anders vorgestellt. Eigentlich hätte das Kreuzfahrtschiff MS Ocean Majesty den Hafen in Karlskrona am 01.06.2022 wieder verlassen sollen. Doch die schwedischen Behörden untersagten ein Auslaufen, nachdem schwerwiegende technische Mängel festgestellt worden sind. Hansa Touristik, für die das Schiff unter Vollcharter fährt, hat die Kreuzfahrt nach übereinstimmenden Medienberichten inzwischen abgebrochen. Hier bestehen für Betroffene über die Erstattung des anteiligen Reisepreises hinaus erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude, die leicht mehrere Hundert oder gar mehrere Tausend Euro betragen können.
Kreuzfahrer kennen die Vorfreude: Endlich wieder Schiff, Schaukeln und Meer. So freuten sich auch die rund Passagiere auf ihre Reise mit dem Titel „Schwedischer Küstenzauber – Bilderbuch des Nordens mit MS Ocean Majesty“, die am 29.05.2022 von Kiel aus begonnen hatte. Zunächst verlief auch alles planmäßig und die Reisenden konnten ihre wohlverdiente Auszeit genießen. Nach dem Zwischenaufenthalt in Rønne auf der dänischen Insel Bornholm lief das Schiff am frühen Morgen des 31. Mai 2022 im Hafen von Karlskrona ein. Doch dann der Schock:
Abbruch der Kreuzfahrt auf der MS Ocean Majesty in Karlskrona
In dem Hafen Karlskrona nahmen die Behörden in Schweden die MS Ocean Majesty umgehend an die Kette. Denn bei der Inspektion sollen laut örtlicher Quellen schwerwiegende Mängel beispielsweise in der Rettungs-, Brand-, Kommunikations- und Sicherheitsorganisation festgestellt worden sein. Die in die Jahre gekommene MS Ocean Majesty wurde daher für nicht seetüchtig befunden. Hansa Touristik berief sich demgegenüber auf technische Störungen an der Maschine. Nach Informationen des „stern“ wurde die Kreuzfahrt sodann abgebrochen, da nach Aussage des Stuttgarter Reiseveranstalters ein wichtiges Ersatzteil aufgrund von Lieferengpässen nicht an Bord gewesen sei. Die Passagiere befinden sich mittlerweile wieder auf der Heimreise.
Reiseabbruch auf der MS Ocean Majesty: Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude
Fälle in denen Kreuzfahrten abgebrochen werden mussten, gab es in den letzten Jahren viele. Bei der MS Ocean Majesty handelt es sich nach Auffassung der Anwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de aber um einen wirklich „krassen“ Fall, weil das Schiff nach den Berichten schwedischer Medien augenscheinlich als nicht seetüchtig befunden worden und damit auch die Gesundheit der Passagiere gefährdet worden ist.
Wenn eine Kreuzfahrtreise durch den Veranstalter abgebrochen werden muss, haben die Reisenden zunächst einen Anspruch auf zeitanteilige Erstattung des Reisepreises. Was viele betroffene Reisende auf der MS Ocean Majesty indessen nicht wissen dürften: Über diese Forderung hinaus bestehen hohe Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude. Die Rechtsprechung hierzu ist verbraucherfreundlich, wobei im vorliegenden Fall eine ganz erhebliche Beeinträchtigung der Reise auf der Hand liegen dürfte. Damit können die Schadensersatzansprüche leicht mehrere Hundert oder gar mehrere Tausend Euro betragen.
Das Besondere und vielen Betroffenen nicht Bewusste ist, dass diese Ansprüche zusätzlich zur anteiligen Rückzahlung des Reisepreises geltend gemacht werden können. Dies erklärt, weshalb Veranstalter häufig sehr schnell versuchen, eine Regulierung herbeizuführen und meist auch den anteiligen Reisepreis anstandslos ausbezahlen. Denn auf diese Art und Weise will man die Kunden besänftigen. Reisende der MS Ocean Majesty, denen eine solche Situation widerfahren ist, sollten unbedingt handeln und sich nicht beschwichtigen lassen. Der Gesetzgeber hat dem Reisenden in dieser Situation nicht ohne Grund einen Schadensersatzanspruch eingeräumt. Denn diese Ansprüche sollen einen Ausgleich zwischen Unternehmer und Verbraucher schaffen. Der Veranstalter soll nicht aus wirtschaftlichen Interessen heraus vergessen, dass er mit einem kostenbaren Gut, nämlich der Urlaubszeit der Reisenden wettet, wenn er Reisen beginnt, die bereits anfänglich zum Scheitern verurteilt sind.
Betroffene sollten sich daher zeitnah Rat und Beistand suchen und Ihre Ansprüche konsequent verfolgen.
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