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Routenänderungen auf der Mein Schiff Herz aus unerklärlichen Gründen: Betroffene sollten Minderung des Reisepreises fordern

Gäste von TUI Cruises fällt es im Moment teilweise schwer, ihren Urlaub zu genießen. Nachdem die TUI Cruises GmbH wegen des Krieges in der Ukraine bereits Ostseerouten mit Zielhäfen in Russland änderte, traf es nun auch die Mein Schiff Herz. Zahlreiche Kreuzfahrten auf der Mein Schiff Herz finden nicht wie geplant statt. Betroffene sollten in diesen Fällen gegen den Veranstalter Ansprüche auf Reisepreisminderung geltend machen.

Kreuzfahrer, die im Sommer mit TUI Cruises verreisen möchten, kennen die Situation. Mittels einer kurzen Information werden sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Kreuzfahrt nicht wie geplant, sondern nur mit Abweichungen durchgeführt werden kann. Dies betraf zuletzt vor allem Ziele in Russland. Nunmehr änderte TUI Cruises auch die geplanten Touren im Mittelmeer und Schwarzen Meer ganz wesentlich. Vor allem die Häfen in Bulgarien und Rumänien entfallen. Statt dieser werden teils andere Ziele angelaufen. In den Informationen ist von einer Anpassung des Routenverlaufs die Rede. Ohne nähere Erläuterung werden die Gäste der Mein Schiff Herz damit wenige Wochen vor Urlaubsantritt vor vollendete Tatsachen gestellt. In einem solchen Fall liegt eine Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigt.

Abweichung von der gebuchten Reise rechtfertigt Minderung – Routenänderung widersprechen und Ansprüche vorbehalten

Immer dann, wenn die Kreuzfahrt nicht der Buchung entsprechend durchgeführt wird, steht die Minderung des Reisepreises im Raum. Die Rechtsprechung hierzu ist grundsätzlich verbraucherfreundlich. Vorliegend benennt TUI Cruises bereits selbst eine Anpassung des Routenverlaufs als Ursache, ohne dies aber näher auszuführen oder zu erläutern. Solche Routenänderungen rechtfertigen einen Anspruch auf Minderung, denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist grundsätzlich auch auf Basis entsprechender AGBs nur dann möglich, wenn die Änderung unerheblich ist. Genau dies ist vorliegend nicht der Fall, da gleich zwei Reiseländer der Reise entfallen. Außerdem entfällt auch die Fahrt ins Schwarze Meer, was ein erheblicher Nachteil ist und auch zu deutlichen Einsparungen der Reederei führt. Betroffene sollten der Routenänderung daher vor Reiseantritt unbedingt ausdrücklich widersprechen und sich die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen vorbehalten.

Verschuldensunabhängige Haftung seitens TUI Cruises

Der Minderungsanspruch des Reisegastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich unabhängig. Es ist völlig egal, was sich hinter der „Routenanpassung“ verbirgt, welche Ursache die Änderung der Kreuzfahrten der Mein Schiff Herz also hat. Allein entscheidend ist, dass es sich um eine erhebliche Änderung der Reiseleistung handelt.

Berechnung nach Tagen – der Einzelfall ist entscheidend

Nach unserer Auffassung sollten Betroffene bei den aktuellen Routenänderungen auf der Mein Schiff Herz prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren.

Diese Ansprüche können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Wir bieten Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach der Erstprüfung besteht für Kreuzfahrer die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg einer Klage gegen einen Großkonzern bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Wir nehmen seit jeher die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die wir auf höchstem Niveau beherrschen. So vertrat unsere Verbraucherschutzkanzlei bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritt wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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